Ölheizungen mit moderner Technik. Für effizienten Betrieb. 

Ölheizungen sind mit rund 25% Marktanteil (insgesamt sind es ca. 5,2 Mio) n Deutschland neben Gasheizungen die beliebteste Heizungsform. Ist denn Heizöl als fossiler Brennstoffe noch zulässig und zeitgemäß? Wir von Rühle & Wenger erklären worauf es ankommt und welche Möglichkeiten es gibt:

Betrieb bestehender Ölheizungen 

Bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik dürfen auch über das Jahr 2025 hinaus weiter betrieben werden. Heizungsmodernisierungen mit Öl-Brennwerttechnik können auch nach 2025 umgesetzt werden. 

Allerdings werden derzeit nur etwa 3 Mio Ölheizungen mit effizienten Brennwertgeräten betrieben. Dabei lässt sich mit einer modernen Öl-Brennwertheizung der Energiebedarf und damit der Ressourcenverbrauch und die Heizkosten erheblich senken. Gerade bei steigenden Rohstoffkosten eine wichtige Sparmöglichkeit. Mit der Modernisierung Ihrer Heizungsanlage und der Nutzung moderner Öl-Brennwerttechnik heizen Sie deutlich umweltbewusster und sparen so nicht nur Kosten sondern auch wertvolle Ressourcen.

Die wichtigsten Gründe bestehende Ölheizung effektiv und kostensparend zu modernisieren und schnell von den Vorteilen zu profitieren:

  • mit einer Ölheizung entscheiden Sie, wann und zu welchem Preis Sie Ihren Ölvorrat für einen längeren Zeitraum einkaufen
  • neue Anlagen sind sehr umwelt-, bedienungs- und wartungsfreundlich
  • moderne Ölheizungen bedienen sich der Brennwerttechnik (nutzen die Wärme der Abgase) und sind dadurch effektiv in der Wärmeerzeugung und sparen erhebliche Energiekosten sparen.

Wir von Rühle & Wenger warten und betreuen zulässige Ölheizungen weiterhin und bringen unsere langjährige Erfahrung rund um Service, Wartung und Modernisierung ein.

Austausch bestehender Ölheizungen

Immer wieder ist die Rede davon, das Ölheizungen ausgetauscht werden müssen.

Gibt es eine generelle Austauschpflicht für Ölheizungen?

Nein, eine pauschale Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es nicht. Allerdings wird von Seiten des Gesetzgebers darauf gedrängt Ölheizungen auszutauschen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Um dies zu forcieren wurde im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch ein „Betriebsverbot“ für Ölheizungen ab 2026 definiert – allerdings mit vielen Ausnahmen. Interessant ist es dennoch jetzt über einen Wechsel nachzudenken. Denn in der Kombination Energieeinsparung mit attraktiven Förderungen kann sich die Modernisierung oder eine neue Heizung sehr schnell rechnen.

Gerade für Betreiber von Ölheizungen winken hohe finanzielle Anreize beim Umstieg auf eine umweltfreundliche Heiztechnik. Dazu kommt, dass durch die CO2-Bepreisung von Heizöl und die zu erwartende Preissteigerung bei Rohöl die Betriebskosten kontinuierlich steigen werden.

Am besten jetzt unter 0711/46 51 15 Kontakt aufnehmen. Wir entwickeln für Ihre individuelle Situation ein passendes Konzept und finden die für Sie passende Lösung. 

Wann muss meine Ölheizung getauscht werden?

Die Ölheizung muss getauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre ist und mit einem Konstant-Temperatur-Kessel im Nennleistungsbereich zwischen 4 und 400 kw arbeitet. Aber auch hier gibt es noch Ausnahmen. Bei Bedarf sprechen Sie uns an unter 0711/465115

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zu tauschen?

Ja die gibt es. Die Verpflichtung zum Tausch gilt nicht, wenn die Ölheizung ein typisches Eigenheim mit bis zu 2 Wohneinheiten beheizt, das der Eigentümer zum Stichtag 1.2.2002 selbst bewohnte. Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1.2.2002 hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, die alte Ölheizung auszutauschen.

Einbau einer neuen Ölheizung

Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ohne Einschränkung gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Das kann nach wie vor eine sinnvolle Investition sein, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduziert. Ab 2026 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie als Hybridlösung in Kombination mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpe, Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen genutzt werden. So gilt in Baden-Württemberg bei einer Modernisierung schon heute, dass mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Der Einbau einer Ölheizung ist dann auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Alle Ölheizungen, die bereits mit einer solarthermischen Anlage kombiniert sind, können jederzeit ausgetauscht werden, da die anteilige Versorgung mit erneuerbaren Energien bereits berücksichtigt ist.