Was ist bei der Modernisierung von alten Öl- und Gasheizungen zu beachten?
Gesetzliche Anforderungen
In Baden-Württemberg muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ein Anteil von mindestens 15 Prozent an erneuerbarer Energie bei einem Heizkesseltausch für die neue Zentralheizungsanlage eingesetzt werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll im Laufe des Jahres 2023 geändert werden. Demnach soll ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die nachfolgenden Informationen basieren auf einem Entwurf zur Änderung des GEG der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom März 2023.
Möglichkeiten zur Heizungssanierung, beispielhafte Aufzählung
Im 1- und 2-Familienhaus sowie kleineren Mehrfamilienhäusern bietet sich der Einbau einer Wärmepumpe (soweit sich die Vorlauftemperatur auf 55 °C beschränken lässt) oder der Einbau einer Biomasseheizung an.
In größeren Mehrfamilienhäusern bietet sich neben dem Einbau einer Wärmepumpe bzw. Biomasseheizung auch die Kombination Wärmepumpe mit einem Öl- oder Gasheizkessel bzw. Biomassekessel an.
Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Neufassung der BEG. Gefördert wird zum Beispiel der Einbau von Wärmepumpen, Biomasse-(Holz)-Heizkesseln, Solarthermie. Wichtig bei Einbau einer Biomasseheizung ist für die Förderung die Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage erforderlich (siehe www.bafa.de/beg).
Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne die Fachbetriebe Sanitär-Heizung-Klima der Innung zur Verfügung.
Stand März 2023 Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg