
TRINKWASSERSCHUTZ IST PFLICHT FÜR HAUSBESITZER
Verantwortlich für die Qualität des Trinkwassers, das aus den Leitungen kommt, sind die Hausbesitzer. Die Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nimmt die Betreiber von Trinkwasser-Installationen verstärkt in die Pflicht.
Gutes Trinkwasser enthält viele Mineralstoffe wie Kalzium, Magnesium oder Natrium, aber auch Bakterien wie Legionellen. Diese können gefährlich werden, wenn sie über Wasserdampf oder beim Duschen eingeatmet werden. Insbesondere ist bei Leitungssträngen, die längere Zeit ungenutzt sind, aber mit der Anlage verbunden sind, Vorsicht geboten. Hier können sich Keime in hohem Maße ungestört vermehren.
Krankheitserreger oder andere schädliche Stoffe können auch von außen ins Trinkwasser gelangen. Zum Beispiel durch Rückfluss, wenn die Entnahmestelle für die Gartenbewässerung nicht ordnungsgemäß installiert ist, oder wenn bei der Heizungsbefüllung das Trinkwassernetz nicht fachmännisch abgetrennt wurde.
Generell gilt: eine Trinkwarmwasser-Temperatur von 55 °C muss sein, denn reduzierte Warmwassertemperaturen können das Wachstum von Legionellen fördern.
In Deutschland gilt die Pflicht zur Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser alle 3 Jahre nach der Trinkwasserverordnung, wenn:
eine „Anlage mit Speicher-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l oder einem Rohrleitungsvolumen von mehr als 3 Litern zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle vorhanden ist, Trinkwasser im Rahmen einer im Sinne der Trinkwasserverordnung gewerblichen Tätigkeit, z. B. Vermietung, oder einer öffentlichen Tätigkeit bereitgestellt wird in der Trinkwasser-Installation eine Einrichtung vorhanden ist, in der es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, z. B. Duschen, Whirlpool.